Unsere Schule - Schulordnung


Lehrer Lämpel
Lehrer Lämpel von Wilhelm Busch

1. Schulzeiten

1.1. Unterrichtszeiten

 

1. Stunde: 08:00 bis 08:45 Uhr

2. Stunde: 08:45 bis 09:30 Uhr

 

1. große Pause auf dem Schulhof: 09:30 bis 10:00 Uhr

 

3. Stunde: 10:00 bis 10:45 Uhr

4. Stunde: 10:45 bis 11:30 Uhr

 

2. Pause auf dem Schulhof: 11:30 bis 11:45 Uhr

 

5. Stunde: 11:45 bis 12:30 Uhr

6. Stunde: 12:30 bis 13:15 Uhr

 

Die Schulkinder kommen pünktlich - 5 Minuten vor dem Unterricht - auf den Schulhof, bzw. zum Garderobeneingang. Wenn es gongt, geht jedes Kind an seinen Platz im Garderobenraum. Dort zieht es sich aus und trägt seine Pantoffel.

 

1.2. Pausen

 

Alle Kinder gehen in der ersten und zweiten Pause hinaus auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Gebäude ist untersagt.

 

Vor der großen Pause frühstücken alle Kinder und gehen danach auf den Schulhof. In den 5-Minuten-Pausen dürfen alle ins Foyer - ohne herumzurennen.

 

Nur in der Pause geht man auf die Toilette.

 

Nach der Pause bereitet jedes Kind seinen Platz für den Unterricht vor und wartet ruhig auf die Lehrerin/den Lehrer.

 

An Ende der Stunde schreibt jeder seine Hausaufgaben auf und packt seine Sachen ein.

 

1.3. Unterrichtsanfang und Unterrichtsende

 

Nach dem Unterricht stellt jedes Kind seinen Stuhl hoch und verlässt seinen Platz aufgeräumt und ordentlich.

 

Der Klassenordnungsdienst erledigt den Kehrdienst, das Tafelwischen, Blumengießen etc.

 

Alle verlassen nach Schulschluss das Gebäude und das Schulgelände.

 

Kinder, die in die Schule gefahren werden, steigen auf dem Parkplatz aus und werden dort auch abgeholt.

 

2. Hausaufgaben

 

Die Kinder sind verpflichtet, die Haussaufgaben sorgfältig anzufertigen. Folgende Zeiten gelten als Richtwerte:

 

1. und 2. Schuljahr: ½ Stunde

3. und 4. Schuljahr: ¾ Stunde

 

3. Schulpflicht

 

Die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Das gilt auch für Förderunterricht und AGs.


Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder mit den erforderlichen Schulsachen auszustatten. Schulbücher müssen eingebunden werden, bei nichtordnungsgemäßer Behandlung wird Ersatz gefordert.

 

4. Krankheit

 

Kann ein Kind wegen Krankheit nicht zur Schule kommen, ist am 1. Tag ein Mitschüler zu benachrichtigen, der der Klassenlehrerin Bescheid gibt. Ab dem 3. Tag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Bei längerer Erkrankung ist ein ärztliches Attest notwendig.

 

5. Beurlaubung

 

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können vom Klassenlehrer gewährt werden, Beurlaubungsanträge ab 3 Tagen sind bei der Schulleitung zu stellen. Beurlaubungen vor und im Anschluss an die Ferien sind in der Regel nicht möglich. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Antrag 3 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleitung zu stellen (§56 HSG). Bei Nichtbeachtung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

 

6. Hitzefrei

 

An Tagen, an denen um 11:00 Uhr die Temperatur in den Schulräumen 25 Grad Celsius erreicht, kann der Unterricht nach der 5. Stunde enden.

 

7. Schulunfälle

 

Wird aufgrund eines Schulunfalls ein Arzt konsultiert, ist der Arzt darauf hinzuweisen, dass ein Schulunfall vorliegt. Die Schule ist zu informieren, da ein Unfallbericht für die Unfallkasse Hessen zu erstellen ist.

 

8. Schulgebäude und Schulgelände

 

Alle sind mitverantwortlich, dass das Schulgebäude und das Gelände pfleglich behandelt werden. Besonders die Toiletten werden ordentlich behandelt. Wenn Kinder absichtlich Schaden anrichten, haften die Eltern für den Schaden.

 

Gegenstände, die die Erziehungsarbeit oder die Ordnung der Schule stören oder die geeignet sind, andere zu gefährden (Messer, Feuerzeuge, elektronisches Spielzeug), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie werden unverzüglich eingezogen und nur den Eltern ausgehändigt.

 

Bei Feueralarm verlassen alle unverzüglich das Gebäude und stellen sich an dem dafür vorgesehenen Platz auf.

 

Alle Pausenspiele kann man sich mit einer Ausleihkarte aus der "Grünen Bude" ausleihen.

Nach der Pause werden sie dort wieder abgegeben.

 

Das Radfahren oder Sonstiges ist auf dem Gelände untersagt.

 

Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Fußballspielen ist nur auf dem Bolzer erlaubt.

 

Fundsachen werden in die Fundkisten gelegt oder können beim Hausmeister abgegeben oder abgeholt werden.